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        Reetdachhaus günstig versichern

  •  keine Unterversicherung
  •  grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  •  Marder- und Waschbärenschäden mitversichert
  • Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften mitversichert

Prima Versicherung - Reetdachhaus versichern

Reetdachhaus versichern

Ein Haus mit Reet- oder Rohrdach zu versichern, ist für Laien nicht einfach. Nur auf den günstigsten Preis zu schauen, kann im Schadenfall sehr teuer werden. Wir können  Ihnen mit unserer über 30 jährigen Erfahrung helfen. Ob Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung für Häuser mit weicher Dachung - hier finden Sie die Lösung.

Reetdachhaus versichernNatürlich ist es möglich, eine Haus mit Reet bzw. Rohrdach schon für 265 Euro im Jahr zu versichern. Auch die Hausratversicherung dafür kostet nur 86 Euro pro Jahr. Das betreffende Musterhaus steht in Ahrenshoop, ist Baujahr 2020 und hat eine Wohnfläche von 150 m². Versichert wären die Grundrisiken Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Bei der Hausratversicherung kommt noch Einbruchdiebstahl dazu. Die Versicherungsbedingungen dafür entsprechen jedoch nur einem einfachen Basisschutz.

Ein sehr guter Versicherungsschutz für dieses Haus würde aber auch nur 400,--€ pro Jahr kosten.

Bei reetgedeckten Häusern bemerken wir oft eine dramatische Unterversicherung und lückenhafte Versicherungsbedingungen. 
Dabei denken viele Hausbesitzer, besonders preiswert versichert zu sein. Wir haben Policen geprüft, in denen gar kein Reetdach versichert ist. Das ist natürlich im Schadenfall verheerend.
Daher - Schlau wird jeder einmal: Einer vor dem Schaden, der andere leider erst danach.


Angebot für Reetdachversicherung anfordern

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie können natürlich wählen, ob Sie einen günstigen Grundschutz oder ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis wünschen.


Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften

Viele Versicherer bieten großzügig Versicherungsschutz durch Schäden, die grob fahrlässig verursacht worden sind.
Aber haben Sie schon einmal von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften gehört? Schauen Sie in Ihre Police.
Dort wird stehen, dass bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften die Schadenzahlung gekürzt werden kann. Und das meist willkürlich.

Diese Post nach einem Schaden ist gewiss nicht mehr lustig!  Wir haben aber Lösungen.

Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften


Gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften ( Auszug)

Einschalten Alarmanlage Versicherer über Gefahrenerhöhung informieren Beheizen, Entleeren Wohnungstür verschließen und absperren Fenster ausreichend sichern Kerzen niemals in unmittelbarer Nähe brennbarer Gegenstände Verstoß gegen Garagenklausel Prüffristen für elektrische Anlagen, Heizöltanks, Photovoltaikanlagen usw. versicherte Gebäude in ordnungsgemäßen Zustand zu halten, Mängel und ...mehr ]


Ein Reetdachhaus zu versichern, muss nicht teuer sein

Viele Versicherer neigen dazu, die Wohngebäudeversicherung für ein Reetdachhaus besonders hoch zu kalkulieren. Das kann ein Zeichen dafür sein, dass sie dieses Risiko nach Möglichkeit nicht zeichnen wollen. Man spricht hier auch von einer "Abwehrprämie".
Egal ob Sie Ihr Eigenheim oder Ferienhaus (auch vermietet) versichern wollen. Wir konnten einige Versicherer gewinnen, die das Risiko Reetdach zu vernünftigen Beiträgen versichern.Es muss aber jedes Haus anhand einiger Kriterien individuell kalkuliert werden. Besonders anspruchsvoll ist auch die Versicherung von Resthöfen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die teilweise mit Schilf gedeckte Immobilien haben. 


Einige wichtige Leistungspunkte

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls

Wurde ein Schaden durch Sie (mit-)verursacht, prüft der Versicherer, ob Sie evtl. grob fahrlässig gehandelt haben. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein brennender Adventskranz längere Zeit unbeobachtet bleibt und daraufhin das Gebäude ausbrennt. Aber auch wenn eine Badewanne überläuft, weil Sie wegen eines Telefonates vergessen das Wasser wieder abzudrehen. Oder auch wenn Fenster geöffnet sind, aber das Haus verlassen wurde und so ein „erleichterter Einbruch“ ermöglicht wird. Wenn dies der Fall ist, kann der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens anteilig kürzen. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt und in welcher Höhe eine Kürzung durch den Versicherer möglich ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Das Problem dabei ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer beweisen muss, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben. In unserem Angebot verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, und kann nur noch wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles die Leistung verweigern.

Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften !!!

Schauen Sie in Ihre Police. Dort steht, dass Sie alle Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften zu beachten haben. Es gibt niemanden, der alle Sicherheitsvorschriften kennt.
Ein Verstoß gegen Obliegenheiten und Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften kann zur Kündigung und/oder Leistungsfreiheit des Versicherers führen, sofern der Verstoß grob fahrlässig erfolgt ist. Hier konnten wir vereinbaren, dass der Versicherer bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 € (gegen kleinen Zuschlag bis 50.000,--€ ) auf den Einwand verzichtet und darüber hinaus maximal eine Kürzung von 40 % des Schadens vornehmen kann. Bei Reetdächern sind die Versicherer bei Zugeständnisse noch zögerlich. Bei harter Dachung kann das Problem schon bis 100 % mitversichert werden. Wir arbeiten dran, dass für Reetdächer auch zu vereinbaren.

Beispiel: 
Durch Sturm wurde eine Bleikehle vom Dach geweht. Es kam zum Wassereintritt in die Wohnzimmerdecke. Schaden ca. 6.000,-- €. Der Versicherer kürzte die Leistung wegen Obliegenheitsverletzung! 
Auszug aus Gutachten

  • Übrigens: Auch das unbeaufsichtigte Aufladen des Akkus eines gebraucht gekauften Spielzeuges stellt einen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften dar.
  • Besitzer einer Photovoltaikanlage sind meist automatisch Gewerbetreibene. Damit gelten für die Anlage viel schärfere Sicherheitsvorschriften. usw.usw.

Unterversicherung

Oft gibt es im Schadenfall  Probleme mit der Versicherungssumme. Viele merken erst, wenn der Versicherer mit professionellen Wertermittlern zur Schadenfeststellung kommt, dass sie unterversichert sind. Die Folgen sind dann erhebliche Kürzungen der Versicherungsleistungen.

Wir erstellen für unsere Kunden einen softwaregestützten Gebäudereport, den einige Versicherer schon anerkennen und darauf Unterversicherungsverzicht gewähren.

Mustergebäudereport

Elementarschäden

Zum Thema Elementarschäden (auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt), gibt es immer wieder Missverständnisse. Viele Interessenten sind der Annahme, dass damit zum Beispiel Sturm und Leitungswasserschäden genannt sind. Dem ist nicht so.

Was leistet die Elementarschadenversicherung für Reetdachhäuser?

Die Elementarschadenversicherung schützt Gebäudeeigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Dazu zählen:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch
Leider gibt es in Deutschland Hochwasserzonen, in denen kein oder nur sehr teurer Versicherungsschutz möglich ist. Auch hierzu bekommen Sie von uns aussagekräftige Angebote.

Unterbringungskosten im versicherten Schadenfall

Ein Wohngebäudeschaden kann dazu führen, dass Ihre eigene Wohnung für mehrere Wochen oder Monate nicht bewohnbar ist und Sie sich im Hotel einquartieren müssen. Die Möglichkeit bei Freunden, Bekannten oder Nachbarn unterzukommen ist zwar in der Theorie oft gegeben, in der Praxis nagt dies jedoch oft am Nervenkostüm aller Beteiligten.
Wesentlich besser lassen sich die nötigen Aufräumarbeiten in Ruhe in einem Hotel oder einer Pension planen – vor allem wenn diese Kosten dann vom Versicherer übernommen werden. (bei uns: bis 100,--€ pro Tag max:12 Monate)

Sonstiges weiteres Grundstückszubehör/-bestandteile

Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen, Carports, Garagen, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen fallen unter den Posten sonstige/s, weitere/s Grundstückszubehör/-bestandteile. Diese Dinge sind über die Gebäudeversicherung normalerweise nicht versichert, da sie auf dem Grundstück stehen und nicht im Haus untergebracht sind. Da die oben genannten Positionen jedoch regelmäßig in keiner anderen Versicherung (z.B. Hausratversicherung) mitversichert sind, ermöglichen einige Versicherer den Einschluss in die Wohngebäudeversicherung.
Garten- und Gewächshäuser sowie Geräteschuppen gelten hier auch versichert, sofern der Gebäudeeinzelwert (Neuwert) 20.000 € nicht übersteigt. Carports und Garagen sind jeweils 2 kostenfrei.

Gebäudeschäden durch wild lebende Tiere

Es kommt häufig vor, dass man ungebetene Gäste unterm Dach hat (Waschbären, Marder usw.) Schäden, die diese Tiere an Dämmungen und Leitungen verursachen können teuer werden. Viele Versicherer reduzieren die Leistung auf Schäden an Leitungen.
In unserem Rahmenvertrag jedoch sind Gebäudeschäden durch wild lebende Tiere: Nagetiere, Waschbären, Marder, Spechte und Schalenwild (z.B. Wildschweine, Rehe, Hirsche) bis zu einer Schadenssumme von 10.000 € mitversichert.

Rauch, Überschallknall, Implosion, Fahrzeuganprall

Rauch- oder Verrußungsschäden am Gebäude sind als Folgeschaden eines Brandes selbstverständlich versichert. Was aber, wenn die Rauchentwicklung ohne eine Flammenbildung geschieht - z.B. bei einem Schmorschaden? Genau hier greift die Deckungserweiterung für Rauchschäden. Ein Überschallknall durch z.B. zu tief fliegende Militärmaschinen, kann die Glasscheiben Ihres Gebäudes beschädigen. Ein Schadenersatz gegen den Flugzeugeigentümer mag möglich sein, einfacher ist jedoch sicherlich die Abwicklung über den Gebäudeversicherer. Ein weiterer Vorteil: Hier bekommen Sie den Neuwert ersetzt. Bei Durchsetzung Ihres Haftpflichtanspruches nur den Zeitwert.

Einige reale Berechnungen

  • 17493 Riemserort  Einfamilienhaus mit  Keller
    ständig bewohnt
    Baujahr: 1959
    Wohnfläche: 170 qm
    Jahresbeitrag brutto: 571,70 EUR
    zusätzlich Elementar 123,95 EUR
    Gesamtbeitrag 695,65 EUR  (Beginn: 2020)

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  • 18225 Kühlungsborn Einfamilienhaus ohne Keller
    ständig bewohnt
    Baujahr: 2010
    Wohnfläche: 140 qm
    Jahresbeitrag brutto: 394,53 EUR
    zusätzlich Elementar 104,10 EUR
    Gesamtbeitrag 498,63 EUR  (Stand 2020)

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  • 26936 Stadland Einfamilienhaus ohne Keller
    ständig bewohnt, Denkmalschutz
    Baujahr: 1895
    Wohnfläche: 156 qm
    Jahresbeitrag brutto: 514,18 EUR
    zusätzlich Elementar 94,82 EUR
    Gesamtbeitrag 609,00 EUR  (Beginn: 2020)

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  • 26919 Brake Einfamilienhaus ohne Keller
    ständig bewohnt, Denkmalschutz
    Baujahr: 1850
    Wohnfläche: 230 qm
    Jahresbeitrag brutto: 805,40 EUR
    ohne Elementar
    Gesamtbeitrag 805,40  (Beginn: 2019)

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  • 24392 Scheggerott Einfamilienhaus ohne Keller
    ständig bewohnt, Denkmalschutz
    Baujahr: 1840
    Wohnfläche: 117 qm
    Jahresbeitrag brutto: 332,97 EUR
    zusätzlich Elementar 69,54 EUR
    Gesamtbeitrag 402,51 EUR  

Diese Liste könnten wir noch weiter führen. Fordern Sie Ihr Angebot an und Sie bekommen alle Infos.


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