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Reetdachhaus richtig versichern
Ein Reetdachhaus zu versichern muss nicht teuer sein. Aber nur auf den günstigsten Preis zu schauen, kann im Schadenfall sehr teuer werden. Eine Gebäudeversicherung mit unserem exklusiven Versicherungsschutz kostet ca 3 bis 5 Euro je qm Wohnfläche. Auch die Hausratversicherung für Häuser mit weicher Dachung ist ohne Zuschlag möglich.
Die größte Investition im Leben eines Menschens ist der Kauf oder Bau eines Hauses. Das sollte dann auch optimal geschützt werden. Die Schadenstatistik der Versicherungsbranche zeigt, dass jedes Jahr ca. ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen sind.
Jährlich werden über 200.000 Wohnungsbrände gezählt.
Es ist jedoch erstaunlich, dass viele Häuser nicht richtig versichert sind.
Bei reetgedeckten Häusern bemerken wir oft Unterversicherung und lückenhafte Versicherungsbedingungen.
Auch denken viele Hausbesitzer, besonders preiswert versichert zu sein. Beim genaueren Hinsehen merkt man dann, dass gar keine weiche Dachung versichert ist. Das ist natürlich im Schadenfall verheerend.
Viele Versicherer neigen dazu, die Wohngebäudeversicherung für ein Reetdachhaus besonders hoch zu kalkulieren. Das kann ein Zeichen dafür sein, dass sie dieses Risiko nach Möglichkeit nicht zeichnen wollen. Man spricht hier auch von einer "Abwehrprämie".
Egal ob Sie Ihr Eigenheim oder Ferienhaus (auch vermietet) versichern wollen. Wir konnten einige Versicherer gewinnen, die das Risiko Reetdach zu vernünftigen Beiträgen versichern.
Es muss aber jedes Haus anhand einiger Kriterien individuell kalkuliert werden. Besonders anspruchsvoll ist auch die Versicherung von Resthöfen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die teilweise mit Schilf gedeckte Immobilien haben.
Fordern Sie hier ganz einfach Ihr Angebot zur Wohngebäudeversicherung an. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Die Immobilie unserer Kunden werden genauso versichert wie unsere eigenen Häuser. Wie ein vernünftiger Versicherungsschutz aussehen soll, versuchen wir hier verständlich zu erläutern.
Erläuterungen
Garantieversprechen! Sollte Ihnen unser Angebot nicht zusagen, werden Ihre Daten wieder gelöscht. Sie bekommen keine Werbemails etc. von uns.
Was bedeutet „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit”?
Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat seine Police schon einmal vollständig gelesen und wenn ja, auch verstanden, was geschrieben steht? Diese Policen werden von hochqualifizierten Anwälten verfasst und Sie können mir glauben, dass wenn es sich um große Schäden handelt, Sie nicht mehr der Freund der Versicherung sind, sondern Anspruchsteller. „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ – so klingt echtes Rechtschinesisch! Als normaler Bürger versteht man kein Wort. Als Besitzer einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung sollte man jedoch wissen, was es bedeutet. Grobe Fahrlässigkeit ist der wichtigste Einwand, den die Versicherung benutzen kann, wenn sie eine Versicherungssumme nicht auszahlen will.
Da es noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt, kann die Versicherung den Grad des Verschuldens relativ willkürlich festlegen – und damit auch die Entschädigung. Oft muss dann ein Gericht entscheiden – mit entsprechendem Aufwand und Kosten. Das kann man sich sparen, wenn man schon im Versicherungsvertrag einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart. Beispiel 1: Verlässt der Versicherte das Haus mit geöffneten Kippfenstern, wird die Versicherung im Falle eines Einbruchs grobe Fahrlässigkeit geltend machen – selbst wenn der Hausherr nur wenige Stunden weg war. Hat die Versicherung dagegen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vertraglich verzichtet, muss sie auch in diesem Fall für gestohlene oder beschädigte Güter aufkommen, ohne die Verantwortung beim Geschädigten zu suchen. Beispiel 2: Der Versicherte stellt die Waschmaschine an, geht zur Arbeit und bei seiner Rückkehr steht die halbe Wohnung unter Wasser. Wenn er diesen Hergang der Hausrat- und /oder Gebäudeversicherung meldet, wird sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers berufen und den Schaden nicht oder nur teilweise ersetzen. Auch in diesem Fall hätte die Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ im Versicherungsvertrag viel Ärger erspart.
Zum Thema Elementarschäden (auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt), gibt es immer wieder Missverständnisse. Viele Interessenten sind der Annahme, dass damit zum Beispiel Sturm und Leitungswasserschäden genannt sind. Dem ist nicht so.
Die Elementarschadenversicherung schützt Gebäudeeigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Dazu zählen:
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